
Ich biete Ihnen die komplette nichtinvasive und ambulante Diagnostik sowie Therapie bei häufigen und seltenen Lungenerkrankungen:
Als weitere Leistungen bieten wir Impfungen nach der Empfehlung der Stiko, Blutentnahmen, IGEL‑Leistungen und Inhalatoren Schulungen an.


Bei von Ihnen benötigten Standarddokumenten wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Heilmittelverordnungen, Überweisungen, Reha-Anträgen etc. werden die anfallenden Kosten im Normalfall von der anfordernden Stelle (z. B. Krankenkasse) getragen.
Bei folgenden Dokumenten müssen Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte die Kosten selbst übernehmen:
Die erhobenen Gebühren werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für das Erstellen der Dokumente sowie eventuell notwendiger medizinischer Maßnahmen berechnet.
Wir entstehen obige Gebühren?
Alle Gebühren für ärztliche Leistungen, das betrifft sowohl Behandlungen und Untersuchungen als auch Verwaltungsmaßnahmen, wurden einheitlich in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziffert. Es wurde jeweils eine Basisgebühr festgelegt, welche je nach Aufwand mit einem sogenannten Steigerungsfaktor multipliziert wird. Im Falle eines durchschnittlichen Umfangs beträgt dieser für eine Leistung den Faktor 2,3, bei sehr umfangreichen Leistungen kann die entsprechende Basisgebühr auch mit dem Faktor 3,5 multipliziert werden.
Zum besseren Verständnis:
Ein einfaches Attest ist nach der GOÄ-Ziffer 70 mit 40 Punkten und 2,33 € beziffert. Dies ergibt multipliziert mit einem Steigerungsfaktor von 2,3 und durchschnittlichem Umfang, eine Gebühr der Leistung von 5,36 €.

