Facharztpraxis für Innere Medizin/Pneumologie – Diagnostik und Therapie – 3 Frauen und ein Mann in einer Besprechung

Herzlich Willkommen

In unserer Praxis

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

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Ich biete Ihnen die komplette nichtinvasive und ambulante Diagnostik sowie Therapie bei häufigen und seltenen Lungenerkrankungen:

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  • Asthma bronchiale
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Bronchiektasen (Erweiterungen der Bronchien)
  • Lungenfibrose (interstitielle Lungenerkrankungen)
  • Pulmonale Hypertonie (Lungenhochdruck)
  • Lungenembolie
  • Lungenkrebs (maligne Lungenerkrankungen)
  • Abklärung und Behandlung von Allergien
  • Durchführung von spezifischer Immuntherapie (Desensibilisierung)
  • Ambulante Diagnostik von schlafbezogenen Atemstörungen wie Schlafapnoe
  • Betreuung von Patienten mit seltenen Lungenerkrankungen
  • Ambulante Versorgung von beatmeten Patienten im häuslichen Umfeld (nach Klinikaufenthalt oder bei chronischer Erkrankung)
Facharztpraxis für Innere Medizin/Pneumologie – Diagnostik und Therapie – KreissymbolFacharztpraxis für Innere Medizin/Pneumologie – Diagnostik und Therapie – Kreissymbol

Als weitere Leistungen bieten wir Impfungen nach der Empfehlung der Stiko, Blutentnahmen, IGEL‑Leistungen und Inhalatoren Schulungen an.

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Facharztpraxis für Innere Medizin/Pneumologie – Diagnostik und Therapie - Empfangsbereich mit Schreibtisch, Stuhl und offener TürFacharztpraxis für Innere Medizin/Pneumologie – Diagnostik und Therapie - Ein Behandlungsraum mit Computermonitor, Tastatur und Drucker auf dem Schreibtisch und Untersuchungsliege.

Bei von Ihnen benötigten Standarddokumenten wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Heilmittelverordnungen, Überweisungen, Reha-Anträgen etc. werden die anfallenden Kosten im Normalfall von der anfordernden Stelle (z. B. Krankenkasse) getragen.
Bei folgenden Dokumenten müssen Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte die Kosten selbst übernehmen:

  • Tauglichkeitsbescheinigungen für sportliche Aktivitäten, Fahrerlaubnis usw.
  • Atteste über medizinisch begründete Nichteignung für bestimmte berufliche Tätigkeiten, sportliche Aktivitäten einschließlich der vorzeitigen Unterbrechung eines abgeschlossenen Vertrages mit einem Sportstudio etc.
  • Bescheinigungen für den Arbeitgeber/die Schule oder Behörden (falls die Kosten nicht von derselben übernommen werden, gegebenenfalls bitte dort nachfragen).
  • Weitere Bescheinigungen wie beispielsweise für die Mitnahme medizinischer Geräte (z. B. Sauerstoffgerät) oder der notwendigen Medikamente in ein Verkehrsflugzeug oder Bescheinigungen zur Vorlage beim Vermieter (beispielsweise Sanierungsempfehlungen bei Schimmelbefall der Wohnung etc.).
  • Gegebenenfalls weitere Bescheinigung.

Die erhobenen Gebühren werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für das Erstellen der Dokumente sowie eventuell notwendiger medizinischer Maßnahmen berechnet.

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  • Kurzes Attest (5,36 € - Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 70 ) wie Anwesenheitsbescheinigung, Unterrichtsbefreiungsatteste (bei Akuterkrankung für Schüler kostenlos), Prüfungsfähigkeit etc.
  • Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (17, 43 €-Abrechnung nach GOÄ- Ziffer 75) wie Krankheits-/Befundbericht, Bescheinigungen auf Wunsch des Patienten (z. B. für Reiserücktritt, Schule, Kindergarten, Sportverein).

Wir entstehen obige Gebühren?

Alle Gebühren für ärztliche Leistungen, das betrifft sowohl Behandlungen und Untersuchungen als auch Verwaltungsmaßnahmen, wurden einheitlich in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziffert. Es wurde jeweils eine Basisgebühr festgelegt, welche je nach Aufwand mit einem sogenannten Steigerungsfaktor multipliziert wird. Im Falle eines durchschnittlichen Umfangs beträgt dieser für eine Leistung den Faktor 2,3, bei sehr umfangreichen Leistungen kann die entsprechende Basisgebühr auch mit dem Faktor 3,5 multipliziert werden.

Zum besseren Verständnis:

Ein einfaches Attest ist nach der GOÄ-Ziffer 70 mit 40 Punkten und 2,33 € beziffert. Dies ergibt multipliziert mit einem Steigerungsfaktor von 2,3 und durchschnittlichem Umfang, eine Gebühr der Leistung von 5,36 €.

Facharztpraxis für Innere Medizin/Pneumologie – Diagnostik und Therapie - Ein Behandlungszimmer mit Computermonitor, Tastatur und Drucker auf einem Schreibtisch und StühlenFacharztpraxis für Innere Medizin/Pneumologie – Diagnostik und Therapie – Arzt mit Stethoskop in der Hand
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